Physiotherapie
Für die Physiotherapie ist unbedingt eine ärztliche Verordnung notwendig. Diese bekommen Sie von Ihrem behandelnden Hausarzt oder Facharzt. Für eine teilweise Kostenrückerstattung muss diese vor der ersten Therapieeinheit von Ihnen chefärztlich bewilligt werden (per Fax, Post oder persönlich bei Ihrer zuständigen Krankenkasse).
Bringen Sie die Verordnung, sowie aktuelle Befunde und Röntgenbilder zur ersten Therapie mit.
Pilates
Für Pilateseinheiten ist keine ärztliche Verordnung nötig. Prinzipiell ist Pilates für jeden geeignet, sollten Sie jedoch Beschwerden oder Verletzungen haben, informieren Sie mich bitte vor der Einheit darüber, damit ich entsprechend darauf eingehen und Rücksicht nehmen kann. Sollten Sie unsicher sein, ob Sie beim Pilates teilnehmen können, kontaktieren Sie mich gerne auch vorab. In einzelnen Fällen kann eine ärztliche Sportfreigabe notwendig sein.
Anmeldung für Pilateseinheiten erfolgen schriftlich per E-Mail.
Prävention
Auch für eine präventive Beratung bzw. Betreuung ist keine ärztliche Verordnung notwendig. Sollten Sie dennoch Beschwerden oder Verletzungen haben, informieren Sie mich bitte bereits bei Terminvereinbarung darüber. Gegebenenfalls kann eine ärztliche Sportfreigabe notwendig sein.
Behandlungskosten
Die jeweiligen Behandlungskosten sind, je nach Vereinbarung, entweder direkt nach der Therapie/Einheit in bar oder nach Abschluss einer Behandlungsserie per Banküberweisung zu bezahlen (siehe Preisliste unter Angebot & Leistung). Auf Wunsch bekommen Sie dafür einen Beleg per E-Mail zugesandt oder ausgedruckt. Am Ende einer Behandlungsserie (Physiotherapie) erhalten Sie in jedem Fall eine Sammelrechnung, die Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.
Termine können Sie bis 12 Stunden vor Beginn stornieren. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich später abgesagte Termine in Rechnung stellen muss.
Rückerstattung von ihrer Krankenkasse bzw privaten zusatzversicherung
Ihre Krankenkasse übernimmt einen Teil der Behandlungskosten, wenn die Verordnung vor Behandlungsbeginn chefärztlich bewilligt wurde. Die Höhe der Rückerstattung ist abhängig von den Tarifen Ihrer Krankenkasse.
Falls Sie eine private Zusatzversicherung haben, sind weitere Rückerstattungen, je nach Versicherungsleistung, möglich.
Mitzubringen
- Erstbehandlung: ärztliche Verordnung (ggf. bewilligt)
- Aktuelle Befunde, Arztbriefe, OP- Berichte, Röntgenbilder, etc.
- Mittelgroßes Handtuch
- Bequeme Kleidung (für Therapie eventuell, für Pilates unbedingt)
- FFP2- Maske
Haben Sie weitere Fragen? Möchten Sie einen Termin vereinbaren oder sich für eine Pilateseinheit anmelden? Kontaktieren Sie mich gerne per E-Mail.